ZEVRA › Wissen › Papiere, Vollmacht und Versicherung

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Kurz beantwortet: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief heißen heute Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Den Fahrzeugschein (Teil I) muss die fahrende Person mitführen (§ 13 Abs. 6 FZV). Der Fahrzeugbrief (Teil II) wird nur gegen Nachweis der Verfügungsberechtigung ausgefertigt (§ 14 Abs. 1 FZV) und bleibt zu Hause. Beide tragen einen Sicherheitscode für die Online-Zulassung. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden oft verwechselt, dabei regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung beide Dokumente getrennt: Teil I in § 13, Teil II in § 14. Diese Seite stellt die Unterschiede für Autohäuser und Halter gegenüber.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Fahrzeugschein (Teil I)Fahrzeugbrief (Teil II)
Rechtsgrundlage§ 13 FZV, Muster Anlage 6§ 14 FZV, Muster Anlage 8
MitführenPflicht für die fahrende Personkeine Mitführpflicht
Ausfertigungbei der Zulassungnur gegen Nachweis der Verfügungsberechtigung
Sicherheitscodeseit 01.01.2015seit 01.01.2018
Verlustneue Ausfertigung; Fundstück abgebenAnzeige, Aufbietung durch das KBA, neue erst nach Fristablauf

Das Bundesministerium für Verkehr bezeichnet die Zulassungsbescheinigung Teil I als ehemaligen Fahrzeugschein und Teil II als ehemaligen Fahrzeugbrief.

Was regelt § 13 FZV für den Fahrzeugschein?

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird nach Anlage 6 ausgefertigt und trägt einen Sicherheitscode mit den Markierungen „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen“ und „Dokument nicht mehr gültig“.
  • Sie ist von der Person, die das Fahrzeug führt, mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
  • Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann auf Antrag ein Anhängerverzeichnis ausgestellt werden.
  • Wird ein verlorener Fahrzeugschein nach einer Neuausfertigung wiedergefunden, ist er unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Was regelt § 14 FZV für den Fahrzeugbrief?

  • Mit dem Antrag auf Ausfertigung ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.
  • Die erstmalige Ausfertigung ist nur bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, der Datenbestätigung oder der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung zulässig.
  • Auch Teil II trägt einen verdeckten Sicherheitscode für das internetbasierte Zulassungsverfahren.
  • Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte; wer den Fahrzeugbrief besitzt, muss ihn auf Aufforderung vorlegen.

Was passiert, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht?

Der Verlust ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Auf Antrag bietet das KBA die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Vorlagefrist auf.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden. Taucht das alte Dokument wieder auf, ist es unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Welche Rolle spielen die Sicherheitscodes bei der Online-Zulassung?

Laut Bundesministerium für Verkehr sind Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel online nur möglich, wenn die aktuellen Papiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden. Für Neuzulassung, Wiederzulassung und Halterwechsel müssen die letzten Papiere nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein, weil erst dann auch Teil II einen Sicherheitscode trägt.

Ein freigelegter Code zeigt „Dokument nicht mehr gültig“. Das Dokument mit verwendetem Code sollte trotzdem aufbewahrt werden, etwa für eine spätere Wiederzulassung.

Was bedeutet das für Autohäuser?

Beim Ankauf gehört der Fahrzeugbrief zu den Unterlagen, die für Umschreibung und Weiterverkauf gebraucht werden; der Fahrzeugschein bleibt beim Fahrzeug. Für die Online-Zulassung zählen die Ausstellungsdaten beider Dokumente.

Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Nächster Schritt für Ihren Betrieb. So setzen Betriebe dieses Thema mit Zevra um: Caravan-Händler · Remarketing & Vermarkter · Digital oder Zulassungsstelle · So funktioniert Zevra · Preise ansehen
Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

Weiterlesen

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 – Zulassungsbescheinigung Teil I · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 13 · FZV-Paragrafen § 14

Antworten auf häufige Fragen

Ist der Fahrzeugschein dasselbe wie die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Ja. Das Bundesministerium für Verkehr bezeichnet Teil I als ehemaligen Fahrzeugschein und Teil II als ehemaligen Fahrzeugbrief.
Muss ich den Fahrzeugbrief im Auto mitführen?
Nein. Mitführen muss die fahrende Person nach § 13 Abs. 6 FZV nur die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Was ist die Aufbietung des Fahrzeugbriefs?
Nach einem Verlust bietet das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Vorlagefrist auf. Eine neue darf erst nach Fristablauf ausgefertigt werden.
Beweist der Fahrzeugbrief das Eigentum?
§ 14 Abs. 7 FZV stellt klar, dass die Zulassungsbehörde keine privatrechtlichen Sachverhalte entscheidet.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?
Die Zulassungsbehörde fertigt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Wird der alte Fahrzeugschein danach wiedergefunden, ist er nach § 13 Abs. 7 FZV unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung