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Digitaler Fahrzeugschein: was die i-Kfz-App für Halter und Händler ändert

Kurz beantwortet: Digitaler Fahrzeugschein: Die i-Kfz-App ist am 06.11.2025 gestartet. Sie zeigt die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Smartphone. Laut Bundesverkehrsministerium erfüllt das Abrufen in der App rechtlich die Mitführungspflicht. Der Schein lässt sich digital an Dritte weitergeben, etwa an eine Werkstatt. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Für den Kunden entfällt das Papier im Handschuhfach, für das Autohaus ändert sich die Übergabe. Alle Angaben stammen aus der Pressemitteilung 057/2025 und der i-Kfz-Seite des Bundesministeriums für Verkehr.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Digitaler Fahrzeugschein: was die i-Kfz-App für Halter und Händler ändert

Was ist der digitale Fahrzeugschein?

Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I. Halter laden ihn in der i-Kfz-App auf das Smartphone und rufen ihn dort jederzeit ab. Entwickelt wurde die App im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei.

Ersetzt die App den Fahrzeugschein aus Papier unterwegs?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt, die Zulassungsbescheinigung Teil I mitzuführen. Laut Bundesverkehrsministerium erfüllt das Abrufen des Fahrzeugscheins in der App rechtlich diese Mitführungspflicht; das Papier muss auf Auto- oder Motorradfahrten nicht mehr dabei sein.

Was gilt wann?

SchrittStand laut Bundesverkehrsministerium
Start der i-Kfz-App für Bürgerinnen und Bürger06.11.2025
Bereitstellung für juristische Personen wie Flottenbetreiberangekündigt für Anfang 2026
digitaler Führerschein in app-basierter Formgeplant, voraussichtlich Ende 2026
Mitführen nach einer Online-Zulassungspätestens 10 Tage nach Zulassung Teil I oder digitaler Fahrzeugschein

Was kann die App noch?

  • Fahrzeugscheine verwalten, ohne Papierdokumente aufzubewahren
  • den Fahrzeugschein digital an Dritte weitergeben, zum Beispiel an eine Werkstatt
  • automatische Erinnerungen, etwa an anstehende Hauptuntersuchungen

Braucht man die Papier-Bescheinigung noch?

Ja, für Zulassungsvorgänge. Der Sicherheitscode für das internetbasierte Verfahren liegt verdeckt auf der gedruckten Zulassungsbescheinigung Teil I; für Abmeldung und Umschreibung wird er vom Papier freigelegt.

Was bedeutet das für Flotten?

Die Pressemitteilung vom 06.11.2025 kündigt an, dass die i-Kfz-App Anfang 2026 auch juristischen Personen wie Flottenbetreibern zur Verfügung stehen wird. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Kraftfahrt-Bundesamt, bevor Sie Fahrerinnen und Fahrer umstellen.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Nach einer Online-Zulassung über Zevra fährt der Kunde mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis vom Hof; die gedruckte Teil I kommt per Post und kann danach in die App geladen werden.

Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 057/2025 – Neue i-Kfz-App: digitaler Fahrzeugschein (06.11.2025) · Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 – Zulassungsbescheinigung Teil I

Antworten auf häufige Fragen

Seit wann gibt es den digitalen Fahrzeugschein?
Die i-Kfz-App ist am 06.11.2025 gestartet.
Reicht der digitale Fahrzeugschein bei einer Kontrolle?
Laut Bundesverkehrsministerium erfüllt das Abrufen des Fahrzeugscheins in der App rechtlich die Mitführungspflicht.
Wer hat die i-Kfz-App entwickelt?
Das Kraftfahrt-Bundesamt und die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr.
Kann ich den digitalen Fahrzeugschein an die Werkstatt senden?
Ja. Die digitale Weitergabe an Dritte, zum Beispiel an eine Werkstatt, ist möglich.
Gibt es die App auch für Firmenflotten?
Das Bundesverkehrsministerium hat die Bereitstellung für juristische Personen wie Flottenbetreiber für Anfang 2026 angekündigt.