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Kfz-Steuer bei der Zulassung: SEPA-Mandat und Steuerrückstände

Kurz beantwortet: Die Kfz-Steuer entscheidet bei der Zulassung mit: Die Behörde darf ein Fahrzeug erst zulassen, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Steuer von einem Konto erteilt ist und der künftige Halter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Ein Rückstand von weniger als 5 Euro steht der Zulassung nicht entgegen. Online wird das automatisch geprüft. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Der häufigste stille Ablehnungsgrund im Autohaus ist ein offener Steuerbetrag des Kunden. Alle Angaben stammen aus § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Kfz-Steuer bei der Zulassung: SEPA-Mandat und Steuerrückstände

Was verlangt das Gesetz vor der Zulassung?

VoraussetzungRegel
Einzugsermächtigungschriftliche Ermächtigung zum Einzug der Steuer von einem Konto des Halters oder eines Dritten
Steuerrückständekeine; ein Rückstand unter 5 Euro steht nicht entgegen
SteuerbefreiungVoraussetzungen nachweisen oder glaubhaft machen
HärtefallBescheinigung, dass die Behörde auf die Einzugsermächtigung verzichtet

Von wessen Konto darf die Steuer eingezogen werden?

Vom Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut. Für das Autohaus heißt das: Die IBAN muss nicht dem Halter gehören, aber die Ermächtigung muss vorliegen.

Was passiert bei Steuerrückständen?

Die Zulassung darf erst erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll, keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Die Daten für diese Prüfung werden der Zulassungsbehörde elektronisch zur Verfügung gestellt; im Online-Verfahren läuft die Prüfung automatisch.

Was gilt, wenn das Autohaus für den Kunden zulässt?

Beauftragt der Steuerpflichtige einen Dritten mit der Zulassung, muss er schriftlich einverstanden sein, dass die Zulassungsbehörde seine kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Verhältnisse dem Dritten bekannt gibt. Die Zulassung hängt in diesen Fällen von dieser Einverständniserklärung ab.

Wann fällt keine Steuer an?

  • Elektrofahrzeuge: bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 für 10 Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2035
  • weitere Befreiungen nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, etwa für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Auch bei einer Steuerbefreiung sind die Voraussetzungen vor der Zulassung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Im Zevra-Händlerportal erfassen Sie IBAN und SEPA-Mandat des Halters im Vorgang; die Prüfung auf Steuerrückstände läuft im Verfahren.

Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 13 – Nachweis der Besteuerung · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 3d – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 19 – Portal

Antworten auf häufige Fragen

Kann ich ein Auto ohne SEPA-Mandat zulassen?
Nein. Im Falle einer Steuerpflicht ist die Zulassung von einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abhängig – außer bei bescheinigtem Härtefall.
Ab welchem Steuerrückstand wird die Zulassung verweigert?
Ein halterbezogener Rückstand von weniger als 5 Euro steht der Zulassung nicht entgegen; darüber schon.
Darf die Kfz-Steuer vom Konto eines Dritten eingezogen werden?
Ja. Das Gesetz nennt das Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten.
Erfährt das Autohaus von Steuerrückständen des Kunden?
Nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden darf die Zulassungsbehörde das Ergebnis dem beauftragten Dritten mitteilen.