Für welchen Zeitraum gilt die festgesetzte Kfz-Steuer und wann ändert sie sich? Diese Seite fasst § 12 und § 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Für welchen Zeitraum wird die Steuer festgesetzt?
Steht der Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht nicht fest, wird die Steuer unbefristet festgesetzt. In allen anderen Fällen wird sie für einen bestimmten Zeitraum oder tageweise festgesetzt.
Bei einem Saisonkennzeichen wird die Steuer ab der erstmaligen Gültigkeit des Kennzeichens für die Dauer der Gültigkeit unbefristet festgesetzt.
Wann wird die Steuer neu festgesetzt?
- wenn sich durch geänderte Bemessungsgrundlagen oder einen geänderten Steuersatz eine andere Steuer ergibt,
- wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung eintreten oder wegfallen,
- wenn die Steuerpflicht endet,
- wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist,
- wenn die Dauer des Betriebszeitraums eines Saisonkennzeichens geändert wird.
Das gilt auch, wenn die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Steuer für Anhänger eintreten oder wegfallen.
Wonach bemisst sich die Steuer?
| Fahrzeug | Bemessungsgrundlage |
|---|---|
| Personenkraftwagen mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 | Hubraum, zusätzlich Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen |
| Personenkraftwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 | Kohlendioxidemissionen und Hubraum |
| Krafträder | Hubraum |
| Wohnmobile | zulässiges Gesamtgewicht, zusätzlich Schadstoffemissionen |
| andere Fahrzeuge | zulässiges Gesamtgewicht; über 3 500 Kilogramm zusätzlich Schadstoff- und Geräuschemissionen |
Bei Sattelanhängern wird das zulässige Gesamtgewicht um die Aufliegelast vermindert.
Was gilt bei einem Fehler im Bescheid?
Eine fehlerhafte Steuerfestsetzung wird zur Beseitigung des Fehlers neu festgesetzt.
Die Neufestsetzung gilt vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Fehler der zuständigen Behörde bekannt wird. Bei einer Erhöhung gilt sie frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird.
Was passiert bei einem Wechsel der Zulassungsbehörde?
Die ergangene Steuerfestsetzung bleibt unberührt, wenn für das Fahrzeug eine andere Zulassungsbehörde zuständig wird.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler bedeutet das: Ein Umzug des Halters ändert den Steuerbescheid nicht, eine Abmeldung beendet die Steuerpflicht.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
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- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
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- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
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- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
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- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
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- Autohäuser
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- Flottenbetreiber
- Leasinggesellschaften
- Preise
Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 12 – Steuerfestsetzung · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 8 – Bemessungsgrundlage · Quellenverzeichnis