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Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)

Kurz beantwortet: Der Kfz-Steuerbescheid setzt die Steuer unbefristet fest, wenn das Ende der Steuerpflicht nicht feststeht. In allen anderen Fällen wird sie für einen bestimmten Zeitraum oder tageweise festgesetzt. Neu festgesetzt wird sie etwa, wenn sich Bemessungsgrundlage oder Steuersatz ändern oder die Steuerpflicht endet. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Für welchen Zeitraum gilt die festgesetzte Kfz-Steuer und wann ändert sie sich? Diese Seite fasst § 12 und § 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zusammen.

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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)

Für welchen Zeitraum wird die Steuer festgesetzt?

Steht der Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht nicht fest, wird die Steuer unbefristet festgesetzt. In allen anderen Fällen wird sie für einen bestimmten Zeitraum oder tageweise festgesetzt.

Bei einem Saisonkennzeichen wird die Steuer ab der erstmaligen Gültigkeit des Kennzeichens für die Dauer der Gültigkeit unbefristet festgesetzt.

Wann wird die Steuer neu festgesetzt?

  • wenn sich durch geänderte Bemessungsgrundlagen oder einen geänderten Steuersatz eine andere Steuer ergibt,
  • wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung eintreten oder wegfallen,
  • wenn die Steuerpflicht endet,
  • wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist,
  • wenn die Dauer des Betriebszeitraums eines Saisonkennzeichens geändert wird.

Das gilt auch, wenn die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Steuer für Anhänger eintreten oder wegfallen.

Wonach bemisst sich die Steuer?

Wonach bemisst sich die Steuer?
FahrzeugBemessungsgrundlage
Personenkraftwagen mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009Hubraum, zusätzlich Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen
Personenkraftwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009Kohlendioxidemissionen und Hubraum
KrafträderHubraum
Wohnmobilezulässiges Gesamtgewicht, zusätzlich Schadstoffemissionen
andere Fahrzeugezulässiges Gesamtgewicht; über 3 500 Kilogramm zusätzlich Schadstoff- und Geräuschemissionen

Bei Sattelanhängern wird das zulässige Gesamtgewicht um die Aufliegelast vermindert.

Was gilt bei einem Fehler im Bescheid?

Eine fehlerhafte Steuerfestsetzung wird zur Beseitigung des Fehlers neu festgesetzt.

Die Neufestsetzung gilt vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Fehler der zuständigen Behörde bekannt wird. Bei einer Erhöhung gilt sie frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird.

Was passiert bei einem Wechsel der Zulassungsbehörde?

Die ergangene Steuerfestsetzung bleibt unberührt, wenn für das Fahrzeug eine andere Zulassungsbehörde zuständig wird.

Was bedeutet das für Händler?

Für Händler bedeutet das: Ein Umzug des Halters ändert den Steuerbescheid nicht, eine Abmeldung beendet die Steuerpflicht.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 12 – Steuerfestsetzung · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 8 – Bemessungsgrundlage · Quellenverzeichnis

Antworten auf häufige Fragen

Ist der Kfz-Steuerbescheid befristet?
Nicht, wenn das Ende der Steuerpflicht nicht feststeht. Dann wird die Steuer unbefristet festgesetzt.
Wird die Steuer nach einem Umzug neu festgesetzt?
Nein. Die Festsetzung bleibt unberührt, wenn eine andere Zulassungsbehörde zuständig wird.
Wonach bemisst sich die Steuer für neuere Personenkraftwagen?
Bei Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung