Welche Teile dürfen nur mit Prüfzeichen verkauft und verbaut werden? Diese Seite fasst § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Teile brauchen eine Bauartgenehmigung?
- Luftreifen und Gleitschutzeinrichtungen,
- Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien dafür,
- Scheinwerfer, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Fahrtrichtungsanzeiger,
- Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen,
- Sicherheitsgurte und Rückhalteeinrichtungen für Kinder,
- Warndreiecke und Warnleuchten,
- Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen.
Die Liste in § 22a nennt weitere Einrichtungen, etwa Fahrtschreiber und Frontschutzsysteme.
Was bedeutet das Prüfzeichen?
Teile mit Bauartgenehmigungspflicht dürfen nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Ein Teil darf das Prüfzeichen nur tragen, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht.
Welche Ausnahmen gibt es?
| Fall | Voraussetzung |
|---|---|
| Erprobung im Straßenverkehr | Der Fahrer führt eine amtliche Bescheinigung mit und händigt sie auf Verlangen aus. |
| im Ausland gebaute Fahrzeuge | Die Einrichtung entspricht in ihrer Wirkung etwa den geprüften Einrichtungen gleicher Art und ist als solche erkennbar. |
| Zulassung mit europäischer Typgenehmigung | Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union hat die Erfüllung der technischen Anforderungen bestätigt. |
Die Ausnahme für im Ausland gebaute Fahrzeuge gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer.
Was gilt bei einer Einzelgenehmigung?
Für Einrichtungen mit Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung gilt die Prüfzeichen-Pflicht nicht.
Die Urkunde über die Genehmigung ist im Verkehr mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Das entfällt, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein hervorgeht.
Welche Zeichen sind verboten?
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler und Werkstätten gilt: Teile ohne Prüfzeichen aus dieser Liste dürfen weder verkauft noch verbaut werden.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Kennzeichen anbringen: was die FZV zu Höhe, Neigung und Lesbarkeit vorschreibt
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Motorradhändler
- Kfz-Werkstätten
- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 22a – Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 22 – Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile · Quellenverzeichnis