Wann endet die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs? Diese Seite fasst § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Handel zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wie lange gilt die Betriebserlaubnis?
Die Betriebserlaubnis bleibt bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird.
Durch welche Änderungen erlischt sie?
- die genehmigte Fahrzeugart wird geändert,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten,
- das Abgas- oder Geräuschverhalten wird verschlechtert.
Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen solche Änderungen nicht vornehmen oder vornehmen lassen. Das gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.
Wann bleibt sie trotz An- oder Einbau von Teilen bestehen?
| Fall | Voraussetzung |
|---|---|
| Teil mit eigener Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung | Wirksamkeit hängt nicht von einer Abnahme ab |
| Teil mit EG-Typgenehmigung oder Genehmigung nach internationaler Regelung | Einschränkungen und Einbauanweisungen sind beachtet |
| Teil, dessen Genehmigung eine Abnahme verlangt | Abnahme unverzüglich durchgeführt und bestätigt |
Werden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Welche Fahrten sind nach dem Erlöschen erlaubt?
Erlaubt sind nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen.
Am Fahrzeug sind dabei die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen.
Welche Nachweise sind mitzuführen?
Der Fahrer führt den Abdruck der Betriebserlaubnis oder Genehmigung des Teils oder den Nachweis über die Abnahme mit.
Das entfällt, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I einen entsprechenden Eintrag enthält. Die Pflicht, Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuteilen, bleibt unberührt.
Was kann die Behörde anordnen?
Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde ein Gutachten oder die Vorführung des Fahrzeugs anordnen. Eine Prüfplakette darf dann nicht zugeteilt werden.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler zählt vor dem Verkauf, ob Umbauten eingetragen oder genehmigt sind.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Änderungen am Fahrzeug melden: was unverzüglich mitzuteilen ist
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Zwangsstilllegung: wann die Behörde ein Fahrzeug außer Betrieb setzt
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
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- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
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- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Kfz-Werkstätten
- Preise
Quellen: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 19 – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21 – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge · Quellenverzeichnis