ZEVRA › Wissen

Ausnahmegenehmigung nach § 76 FZV: Zuständigkeit, Grenzen und Mitführpflicht

Kurz beantwortet: Eine Ausnahmegenehmigung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erteilen die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen. Es gibt 2 Arten: für bestimmte Einzelfälle und allgemein für einzelne Antragsteller. Jede Genehmigung legt ihren örtlichen Geltungsbereich fest. Von einigen Vorschriften, etwa zum Wechselkennzeichen, sind Ausnahmen ausgeschlossen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wann darf von der Verordnung abgewichen werden? Diese Seite fasst § 76 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Ausnahmegenehmigung nach § 76 FZV: Zuständigkeit, Grenzen und Mitführpflicht

Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung?

Zuständig sind die obersten Landesbehörden. An ihrer Stelle können die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen entscheiden.

Genehmigt werden können Ausnahmen von den Vorschriften der Abschnitte 1 bis 5 der Verordnung.

Welche Arten von Ausnahmen gibt es?

  • Ausnahmen in bestimmten Einzelfällen,
  • allgemeine Ausnahmen für bestimmte einzelne Antragsteller.

Die Verordnung kennt nur diese 2 Arten.

Wovon gibt es keine Ausnahme?

Wovon gibt es keine Ausnahme?
VorschriftThema
§ 9 Absatz 2Wechselkennzeichen
§ 11 Absatz 1Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
§ 14 Absatz 1 und 3Zulassungsbescheinigung Teil II
Abschnitt 3 Unterabschnitt 5Teil der Vorschriften zur internetbasierten Zulassung

Auf diese Vorschriften dürfen sich Ausnahmen nicht erstrecken.

Wo gilt die Genehmigung?

In jeder Genehmigung wird ihr örtlicher Geltungsbereich festgelegt.

Hat die Ausnahme erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet anderer Länder, ergeht die Entscheidung im Einvernehmen mit deren zuständigen Behörden.

Muss die Genehmigung mitgeführt werden?

Ja, wenn eine Ausnahme im Einzelfall mit Bedingungen erlassen oder mit Auflagen verbunden ist. Dann führt die das Fahrzeug führende Person die Genehmigung bei Fahrten mit und händigt sie zuständigen Personen auf Verlangen aus.

Für wen gilt die Verordnung nicht?

Die Vorschriften gelten nicht für Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Zivil- und Katastrophenschutz und Zollverwaltung. Das gilt nur, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist.

Was bedeutet das für Händler?

Für den gewöhnlichen Handel bleibt die Verordnung der Maßstab; Ausnahmen sind Einzelentscheidungen der Länder.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

Weiterlesen

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 76 – Ausnahmen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 75 – Zuständigkeiten · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 76 · FZV-Paragrafen § 75

Antworten auf häufige Fragen

Wer genehmigt Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?
Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gibt es Ausnahmen vom Wechselkennzeichen?
Nein. Auf § 9 Absatz 2 dürfen sich Ausnahmen nicht erstrecken.
Muss die Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug sein?
Ja, wenn die Ausnahme im Einzelfall mit Bedingungen oder Auflagen verbunden ist. Sie wird bei Fahrten mitgeführt.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung