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Wechselkennzeichen: ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge

Kurz beantwortet: Ein Wechselkennzeichen wird auf Antrag für 2 Fahrzeuge desselben Halters zugeteilt, wenn beide zur gleichen Fahrzeugklasse M1, L oder O1 gehören und gleich große Schilder tragen können. Es darf zur selben Zeit nur an 1 Fahrzeug geführt werden. Für das internetbasierte Verfahren ist es in der Verordnung nicht vorgesehen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Kunden mit Zweitwagen, Cabrio oder zwei Motorrädern fragen im Autohaus danach. Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Wechselkennzeichen: ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge

Welche Voraussetzungen gelten für das Wechselkennzeichen?

  • 2 Fahrzeuge desselben Halters
  • gleiche Fahrzeugklasse: M1 (Personenkraftwagen), L (Krafträder und ähnliche Fahrzeuge) oder O1 (Anhänger bis 0,75 t)
  • Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an beiden Fahrzeugen

Wie ist ein Wechselkennzeichen aufgebaut?

TeilInhaltWo
gemeinsamer KennzeichenteilUnterscheidungszeichen und Erkennungsnummer bis auf die letzte Zifferwird umgesteckt
fahrzeugbezogener Teilletzte Ziffer der Erkennungsnummerbleibt am jeweiligen Fahrzeug

Bei einem E-Kennzeichen steht der Buchstabe E auf dem fahrzeugbezogenen Teil.

Was gilt beim Fahren und Parken?

Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn das Wechselkennzeichen vollständig daran angebracht ist.

Das zweite Fahrzeug braucht also einen Stellplatz außerhalb des öffentlichen Straßenraums.

Womit lässt sich das Wechselkennzeichen nicht kombinieren?

Geht das Wechselkennzeichen online?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt für das internetbasierte Verfahren das allgemeine Kennzeichen sowie Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen. Das Wechselkennzeichen ist dort nicht aufgeführt; der Antrag läuft über die Zulassungsbehörde.

Bei der Abmeldung ist der fahrzeugbezogene Teil vorzulegen – und der gemeinsame Teil, wenn kein weiteres Fahrzeug damit zugelassen bleibt.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Zevra wickelt Zulassungen mit Wechselkennzeichen nicht ab. Für alle Standardvorgänge nutzen Sie das Händlerportal.

Die Zulassung kostet ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 9 – Zuteilung von Kennzeichen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 11 – Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 16 – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 – Gemeinsame Regelungen für die internetbasierte Zulassung

Antworten auf häufige Fragen

Für wie viele Fahrzeuge gilt ein Wechselkennzeichen?
Für 2 Fahrzeuge desselben Halters.
Darf ich Pkw und Motorrad mit einem Wechselkennzeichen fahren?
Nein. Beide Fahrzeuge müssen zur gleichen Fahrzeugklasse gehören.
Darf das Fahrzeug ohne Wechselkennzeichen an der Straße stehen?
Nein. Es darf auf öffentlichen Straßen nur abgestellt werden, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Gibt es das Wechselkennzeichen als Saisonkennzeichen?
Nein. Ein Wechselkennzeichen darf nicht als Saisonkennzeichen ausgeführt werden.