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Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen online beantragen

Kurz beantwortet: Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen lassen sich seit i-Kfz Stufe 4 online beantragen. Das Saisonkennzeichen gilt für 2 bis 11 volle Monate. Das E-Kennzeichen erhalten Batterie-, Brennstoffzellen- und bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge. Das H-Kennzeichen setzt 30 Jahre und ein Gutachten voraus – online nur, wenn das Fahrzeug bereits eines hatte. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Im Autohaus kommen Sonderkennzeichen bei Cabrios, Motorrädern, Elektrofahrzeugen und Klassikern vor. Alle Angaben stammen aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dem Elektromobilitätsgesetz und den Angaben des Bundesministeriums für Verkehr.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen online beantragen

Welche Sonderkennzeichen gehen online?

KennzeichenVoraussetzungOnline über i-Kfz
SaisonkennzeichenBetriebszeitraum von 2 bis 11 vollen Monatenja
E-Kennzeichenelektrisch betriebenes Fahrzeug nach Elektromobilitätsgesetzja; Erstbeantragung bei Wiederzulassung oder Umschreibung in bestimmten Fällen manuell
H-Kennzeichen (Oldtimer)mindestens 30 Jahre alt, Gutachten nach § 23 StVZOnur, wenn das Fahrzeug bereits ein H-Kennzeichen hatte

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen gibt hinter der Erkennungsnummer einen Betriebszeitraum an. Der Zeitraum wird auf volle Monate bemessen, umfasst mindestens 2 und höchstens 11 Monate und steht auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Bei der Online-Beantragung wird der Inhalt der eVB-Nummer geprüft.

Welche Fahrzeuge bekommen ein E-Kennzeichen?

  • reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridfahrzeuge mit höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer oder mindestens 40 Kilometern elektrischer Reichweite

Mit dem Antrag ist nachzuweisen, dass es sich um ein solches Fahrzeug handelt. Das Kennzeichen führt den Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer.

Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht Bevorrechtigungen beim Parken, bei der Nutzung besonderer Straßen, bei Zufahrtbeschränkungen und bei Parkgebühren.

Was braucht ein Fahrzeug für das H-Kennzeichen?

Ein Oldtimer ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Erforderlich ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 StVZO. Die Begutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung.

Online ist das H-Kennzeichen nur möglich, wenn es nicht erstmalig zugeteilt wird. Die erste Zuteilung bleibt bei der Zulassungsbehörde.

Lassen sich die Kennzeichen kombinieren?

Ja. Der Betriebszeitraum des Saisonkennzeichens wird bei einem H- oder E-Kennzeichen hinter dem jeweiligen Kennbuchstaben vermerkt. Ein Wechselkennzeichen darf dagegen nicht als Saisonkennzeichen ausgeführt werden.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Im Zevra-Händlerportal wählen Sie das E-Kennzeichen direkt im Antrag aus. Vorgänge mit Saison- oder H-Kennzeichen fragen Sie vorab bei uns an.

Die Zulassung kostet ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

Weiterlesen

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 – Besondere Kennzeichen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 11 – Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 26 – Gemeinsame Regelungen für die internetbasierte Zulassung · Elektromobilitätsgesetz (EmoG) § 3 – Bevorrechtigungen · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 23 – Gutachten für die Einstufung als Oldtimer · Bundesministerium für Verkehr: Was ist neu mit i-Kfz Stufe 4?

Antworten auf häufige Fragen

Kann ich ein Saisonkennzeichen online beantragen?
Ja. Mit i-Kfz können Saisonkennzeichen beantragt werden; dabei wird der Inhalt der eVB-Nummer geprüft.
Wie lange gilt ein Saisonkennzeichen im Jahr?
Der Betriebszeitraum umfasst mindestens 2 und höchstens 11 volle Monate.
Geht das H-Kennzeichen online?
Nur, wenn das Fahrzeug bereits ein Oldtimerkennzeichen hatte. Die erstmalige Zuteilung erfolgt bei der Zulassungsbehörde.
Bekommt jeder Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen?
Nein. Er darf höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder muss mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren.