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Elektroauto zulassen: Kfz-Steuerbefreiung und E-Kennzeichen

Kurz beantwortet: Elektroauto zulassen heißt: Der Halter ist von der Kfz-Steuer befreit – bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 für 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Befreiung gilt je Fahrzeug einmal und geht beim Halterwechsel auf den neuen Halter über. Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Beim Verkauf eines Elektrofahrzeugs fragen Kunden nach Steuer und Kennzeichen. Alle Angaben stammen aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dem Elektromobilitätsgesetz.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Elektroauto zulassen: Kfz-Steuerbefreiung und E-Kennzeichen

Wie lange ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?

MerkmalRegel
Erstzulassung im Zeitraum18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030
Dauer der Befreiung10 Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung
spätestes Ende31. Dezember 2035
Häufigkeitfür jedes Fahrzeug einmal

Elektrofahrzeug im Sinne des Gesetzes ist ein Fahrzeug mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden.

Was passiert beim Halterwechsel?

Ist die Befreiung beim Halterwechsel noch nicht abgelaufen, wird sie dem neuen Halter gewährt. Für den Gebrauchtwagenkäufer zählt also das Datum der Erstzulassung, nicht das Kaufdatum.

Zeiten der Außerbetriebsetzung und Zeiten außerhalb des Betriebszeitraums eines Saisonkennzeichens haben keine Auswirkungen auf die Befreiung.

Welche Fahrzeuge bekommen ein E-Kennzeichen?

  • reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridfahrzeuge mit höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer oder mindestens 40 Kilometern elektrischer Reichweite

Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt; es ist keine Pflicht. Steuerbefreiung und E-Kennzeichen haben unterschiedliche Voraussetzungen: Ein Plug-in-Hybrid kann ein E-Kennzeichen führen, wird aber nicht ausschließlich elektrisch angetrieben.

Was bringt das E-Kennzeichen?

Das Elektromobilitätsgesetz ermöglicht Bevorrechtigungen beim Parken, bei der Nutzung besonderer Straßen, bei Zufahrtbeschränkungen und bei Parkgebühren. Ob und welche gelten, bestimmt die jeweilige Anordnung vor Ort.

Was bedeutet das für das Autohaus?

Im Zevra-Händlerportal wählen Sie das E-Kennzeichen direkt im Antrag aus.

Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 3d – Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 9 – Steuersatz · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 11 – Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge · Elektromobilitätsgesetz (EmoG) § 3 – Bevorrechtigungen

Antworten auf häufige Fragen

Wie lange ist ein Elektroauto steuerfrei?
10 Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 – bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030.
Geht die Steuerbefreiung auf den Käufer über?
Ja. Soweit sie beim Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
Ist das E-Kennzeichen Pflicht?
Nein. Es wird auf Antrag zugeteilt.
Verlängert eine Abmeldung die Steuerbefreiung?
Nein. Zeiten der Außerbetriebsetzung haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung.