Wie werden Fahrzeuge besteuert, die kein Pkw sind? Diese Seite nennt die Sätze aus § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was kostet die Kfz-Steuer für Wohnmobile?
| Schadstoffklasse | bis 2 000 kg | über 2 000 kg | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|---|---|
| mindestens S 4 | 16 Euro | 10 Euro | 800 Euro |
| S 3, S 2 oder S 1 | 24 Euro | 10 Euro | 1 000 Euro |
Die Beträge gelten je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon.
Was gilt für Wohnmobile ohne diese Schadstoffklassen?
- bis 2 000 kg: 40 Euro,
- über 2 000 kg bis 5 000 kg: 10 Euro,
- über 5 000 kg bis 12 000 kg: 15 Euro,
- über 12 000 kg: 25 Euro.
Auch hier gilt der Betrag je 200 kg Gesamtgewicht.
Was kosten andere Fahrzeuge bis 3 500 kg?
| Gesamtgewicht | Betrag je 200 kg |
|---|---|
| bis 2 000 kg | 11,25 Euro |
| über 2 000 kg bis 3 000 kg | 12,02 Euro |
| über 3 000 kg bis 3 500 kg | 12,78 Euro |
Das betrifft Kraftfahrzeuge, die weder Pkw noch Kraftrad noch Wohnmobil sind.
Welche Höchstbeträge gelten über 3 500 kg?
| Einstufung | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|
| mindestens S 2 (Schadstoffklasse) | 556 Euro |
| S 1 (Schadstoffklasse) | 914 Euro |
| G 1 (Geräuschklasse) | 1 425 Euro |
| keine dieser Klassen | 1 681 Euro |
Die Einstufung stellt die Zulassungsbehörde fest.
Gibt es eine Ermäßigung für Elektrofahrzeuge?
Ja. Für Elektrofahrzeuge ermäßigt sich die Steuer um 50 Prozent des Betrags, der sich für andere Fahrzeuge bis 3 500 kg oder für schwere Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 2 ergibt.
Was bedeutet das für Händler?
Für Händler von Reisemobilen und Nutzfahrzeugen bestimmt das Gesamtgewicht in den Papieren die Steuer.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Wohnmobil und Wohnwagen online zulassen: was Händler wissen müssen
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
Weiterlesen
- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Caravan-Händler
- Preise
Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 9 – Steuersatz · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 8 – Bemessungsgrundlage · Quellenverzeichnis · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld