Reimporte und Zukäufe aus dem EU-Ausland gehören im Handel zum Alltag. Alle Angaben stammen aus § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber
Welche Papiere verlangt die Zulassungsbehörde?
- die Nummer der ausländischen Zulassungsbescheinigung – bei zweiteiligen Papieren die Nummern von Teil I und Teil II
- den Nachweis, wann das Fahrzeug erstmals in Betrieb gesetzt wurde
- fehlt bei zweiteiligen Papieren der Teil II: die Bestätigung der ausländischen Behörde über die frühere Zulassung, eingeholt über das Kraftfahrt-Bundesamt
Wann ist eine Hauptuntersuchung nötig?
| Herkunft des Fahrzeugs | Untersuchung vor der Zulassung |
|---|---|
| EU oder Europäischer Wirtschaftsraum, Frist nach deutscher Regel noch nicht abgelaufen | nicht erforderlich |
| EU oder Europäischer Wirtschaftsraum, Untersuchung wäre zwischenzeitlich fällig gewesen | erforderlich – außer eine Untersuchung nach der Richtlinie 2014/45/EU wird nachgewiesen |
| Erste Inbetriebsetzung nicht nachweisbar | erforderlich |
| Staat außerhalb von EU und Europäischem Wirtschaftsraum | immer erforderlich |
Die Regel gilt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung. Für einen neuen Pkw wäre die erste Hauptuntersuchung nach deutscher Regel nach 36 Monaten fällig.
Was passiert mit den ausländischen Papieren?
Die Zulassungsbehörde zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein, bewahrt sie 6 Monate auf und vernichtet sie danach. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird spätestens innerhalb eines Monats elektronisch unterrichtet.
Die Behörde darf zur Prüfung der früheren Zulassung Auskünfte aus ausländischen Registern einholen.
Geht die erste deutsche Zulassung online?
Weil die Behörde die ausländischen Papiere einzieht, läuft die erste Zulassung in Deutschland bei der Zulassungsbehörde. Danach trägt das Fahrzeug deutsche Papiere mit Sicherheitscode – jeder weitere Vorgang geht digital.
Was bedeutet das für das Autohaus?
Zevra übernimmt die Vorgänge nach der Erstzulassung in Deutschland: Umschreibung auf den Käufer, Abmeldung und Wiederzulassung.
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 8 – Zulassung nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIII – Untersuchung der Fahrzeuge