Importeure, Händler und zugezogene Kunden fragen, wie lange ein Auto mit ausländischem Kennzeichen hier fahren darf. Diese Seite fasst § 46 und § 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Voraussetzungen gelten je nach Herkunftsstaat?
| Herkunft | Voraussetzung |
|---|---|
| Anderer EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat | gültige Zulassungsbescheinigung des Staates; kein regelmäßiger Standort in Deutschland |
| Drittstaat | gültige Zulassungsbescheinigung oder Internationaler Zulassungsschein; kein regelmäßiger Standort in Deutschland |
| Zulassungsfreier Anhänger aus EU oder EWR | wird von einem im selben Staat zugelassenen Zugfahrzeug gezogen |
| Mietfahrzeug im gewerblichen Güterkraftverkehr | bis zu 30 Tage, wenn ein Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland es gemietet hat |
In jedem Fall muss das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher sein.
Wie lange gilt die Teilnahme als vorübergehend?
Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu 1 Jahr. Die Frist beginnt bei einer Zulassungsbescheinigung mit dem Tag des Grenzübertritts, bei einem Internationalen Zulassungsschein mit dem Ausstellungstag.
Im Einzelfall kann der Zeitraum länger sein, wenn die Verkehrsteilnahme in Wahrnehmung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht geschieht. Er darf dann 3 Jahre nicht überschreiten.
Welche Papiere muss der Fahrer mitführen?
- die ausländische Zulassungsbescheinigung oder den Internationalen Zulassungsschein,
- eine Übersetzung, wenn die Bescheinigung nicht auf Deutsch abgefasst ist und weder der Richtlinie 1999/37/EG noch Artikel 35 des Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 entspricht,
- bei einem Kraftrad eine Bescheinigung mit Angaben zu Hubraum, Nennleistung und Gewicht.
Die Übersetzung muss von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland bestätigt sein. Zulässig ist auch die Übersetzung eines international anerkannten Automobilklubs des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr bestimmten Stelle.
Welche Kennzeichen muss das Fahrzeug führen?
Ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug führt vorn und hinten seine heimischen Kennzeichen; ein Kraftrad braucht nur eines an der Rückseite. An die Rückseite gehört zusätzlich das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates.
Das gesonderte Zeichen entfällt bei Fahrzeugen aus der EU oder dem EWR, wenn das Kennzeichen das Unterscheidungszeichen am linken Rand trägt.
Wann greift die Ausnahme nicht?
- In Deutschland wurde ein regelmäßiger Standort begründet.
- Das Fahrzeug befand sich zum Zeitpunkt der ausländischen Zulassung in Deutschland.
- Das Fahrzeug ist nicht betriebs- und verkehrssicher.
Was bedeutet das für Händler und Käufer?
Soll ein Fahrzeug aus dem Ausland dauerhaft in Deutschland bleiben, steht die deutsche Zulassung an. Für die Zulassung nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat enthält die Verordnung eine eigene Vorschrift.
Bei Zevra reichen Händler Zulassungen digital über das Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 46 – Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 47 – Kennzeichen und Unterscheidungszeichen · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 46 · FZV-Paragrafen § 47