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Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen: Verzollungsnachweis, Hauptuntersuchung und Nachweise

Kurz beantwortet: Wer ein Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen will, legt mit dem Antrag den Verzollungsnachweis vor. War ein Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung außerhalb der EU oder des EWR in Betrieb, ist vor der Zulassung eine Hauptuntersuchung nötig. Fehlen Fahrzeugdaten, kann die Behörde ein Gutachten verlangen.

Importe aus Staaten außerhalb der EU und des EWR laufen nach § 6 und § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen Händler vorbereiten.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen: Verzollungsnachweis, Hauptuntersuchung und Nachweise

Welche Nachweise gehören zum Antrag?

Welche Nachweise gehören zum Antrag?
NachweisWannGrundlage
VerzollungsnachweisFahrzeug aus einem Drittstaat eingeführt§ 6 Abs. 7 FZV
ÜbereinstimmungsbescheinigungFahrzeug mit EU-Typgenehmigung§ 6 Abs. 4 Nr. 1 FZV
Bescheinigung über die EinzelgenehmigungFahrzeug mit Einzelgenehmigung§ 6 Abs. 4 Nr. 3 FZV
Zulassungsbescheinigung Teil IIImmer; fehlt sie, wird sie beantragt§ 6 Abs. 3 FZV
Nummer der ausländischen ZulassungsbescheinigungFahrzeug war im Ausland zugelassen§ 8 Abs. 1 FZV

Wird der Verzollungsnachweis nicht vorgelegt, unterrichtet die Zulassungsbehörde das zuständige Hauptzollamt über die Zulassung.

Wann ist eine Hauptuntersuchung vor der Zulassung Pflicht?

Bei einem Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung, das in einem Staat außerhalb der EU oder des EWR in Betrieb war, ist vor der Zulassung immer eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen.

Für Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat gilt eine eigene Regel: Dort hängt die Pflicht davon ab, ob zwischenzeitlich eine Untersuchung fällig gewesen wäre.

Was passiert mit den ausländischen Papieren?

Die Zulassungsbehörde zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein, bewahrt sie sechs Monate auf und unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt spätestens innerhalb eines Monats.

Besteht die ausländische Bescheinigung aus zwei Teilen und fehlt Teil II, wird das Fahrzeug erst zugelassen, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorliegt.

Was, wenn Fahrzeugdaten fehlen?

Fehlen Daten wie Masse, Abmessungen oder Abgaswerte, kann die Behörde ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Technischen Dienstes anfordern, aus dem sich die fehlenden Daten ergeben.

Wie bereiten Händler den Vorgang vor?

  • Verzollungsnachweis und ausländische Papiere vor dem Antrag vollständig sammeln.
  • Hauptuntersuchung einplanen, wenn das Fahrzeug außerhalb der EU oder des EWR lief.
  • Fehlende technische Daten früh mit einem Sachverständigen klären.

Liegen alle Nachweise vor, reichen Händler die Zulassung im Zevra Händlerportal ein, ab 10 € je Vorgang zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 8 – Zulassung nach vorheriger Zulassung im Ausland · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 6 · FZV-Paragrafen § 8 · Kfz-Zahlen: Steuer, Versicherung, Bußgeld

Antworten auf häufige Fragen

Welcher Nachweis ist bei einem Import aus den USA Pflicht?
Der Verzollungsnachweis. Fehlt er, unterrichtet die Zulassungsbehörde das Hauptzollamt.
Braucht ein Fahrzeug aus einem Drittstaat immer eine Hauptuntersuchung?
Ein Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung, das außerhalb der EU oder des EWR in Betrieb war, ja – vor der Zulassung.
Wie lange bewahrt die Behörde die ausländischen Papiere auf?
Sechs Monate ab der Einziehung, danach werden sie vernichtet.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung