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Zulassungsdienst, Behörde oder i-Kfz: Welcher Weg lohnt sich für Händler?

Kurz beantwortet: Ein Zulassungsdienst lohnt sich für Händler, sobald regelmäßig Fahrzeuge in zwei oder mehr Zulassungsbezirken anfallen; der Gang zur Behörde bleibt nötig bei Papieren ohne Sicherheitscode; das i-Kfz-Portal passt für wenige Vorgänge im eigenen Bezirk. Bei Zevra kostet der digitale Weg 10 € je Zulassung und 2 € je Abmeldung, ohne Grundgebühr.

Alle drei Wege führen zur selben Entscheidung der Zulassungsbehörde. Sie unterscheiden sich darin, wer die Arbeit macht, welche Voraussetzungen gelten und für welche Fahrzeuge sie überhaupt möglich sind.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von Mohamed Gabal, Inhaber

Zulassungsdienst, Behörde oder i-Kfz: Welcher Weg lohnt sich für Händler?

Welche drei Wege gibt es?

Selbst zur BehördeSelbst im i-Kfz-PortalDigitaler Zulassungsdienst
VoraussetzungTermin, Originalunterlagen, Vollmacht des HaltersUnternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat; Papiere mit SicherheitscodeHändlerkonto; Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur; Papiere mit Sicherheitscode
ZuständigkeitBehörde am Wohnsitz bzw. Sitz des HaltersPortal der jeweils zuständigen Behördeein Zugang für alle Bezirke
Fahrzeug fahrbereitnach dem Termin, mit gestempelten Kennzeichensofort mit vorläufigem Nachweis, 10 Tage gültigsofort mit vorläufigem Nachweis, 10 Tage gültig
Ältere Papiere ohne Codemöglichnicht möglichnicht möglich
Kostenamtliche Gebühren + eigene Arbeitszeit und Fahrtamtliche Gebühren + eigene Arbeitszeitamtliche Gebühren + Preis je Vorgang

Wann muss es der Gang zur Behörde sein?

Digitale Vorgänge setzen die verdeckten Sicherheitscodes voraus. Für Abmeldung und Umschreibung ohne Halterwechsel müssen die Papiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein, für Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung mit Halterwechsel nach dem 01.01.2018.

Fahrzeuge mit älteren Papieren werden weiterhin vor Ort bearbeitet. Dasselbe gilt, wenn ein digitaler Antrag endgültig abgelehnt wurde: Dann kann er bei der Behörde erneut gestellt werden.

Wann reicht das i-Kfz-Portal?

Seit September 2023 können juristische Personen die Portale der Zulassungsbehörden selbst nutzen. Das passt, wenn wenige Vorgänge anfallen und die Kunden überwiegend im selben Zulassungsbezirk wohnen.

Die Grenze liegt in der Zuständigkeit: Jedes Portal gehört zu einer Behörde. Wer Kunden aus vielen Bezirken hat, arbeitet in vielen Portalen.

Wann lohnt sich ein Zulassungsdienst?

  • Kunden kommen aus verschiedenen Zulassungsbezirken oder Bundesländern.
  • Das Fahrzeug soll am Tag des Verkaufs übergeben werden.
  • Verkäufer sollen keine Zeit in Behördenportalen oder auf dem Weg zur Behörde verbringen.
  • Der Betrieb liegt unter der Schwelle von regelmäßig über 500 Anträgen pro Jahr, die für die eigene Registrierung an der Großkundenschnittstelle des KBA gilt.

Was kostet jeder Weg an amtlicher Gebühr?

Die amtliche Gebühr hängt vom Weg ab, nicht vom Dienst. Beispiel Kfz-Zulassungsbehörde Berlin, Stand 10.10.2026:

Vorgangvor Ortonline
Erstzulassung (Neuzulassung)mindestens 30,60 Euro22,22 Euro
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)17,10 Euro3,30 Euro

Online ist die Neuzulassung dort 8,38 Euro und die Abmeldung 13,80 Euro günstiger als am Schalter. Die Gebühr kann im Einzelfall höher ausfallen; andere Behörden veröffentlichen eigene Beträge.

Was kostet der digitale Weg bei Zevra?

LeistungPreis (netto)
Zulassung / Umschreibung / Wiederzulassung10 €
Abmeldung2 €
Monatliche Grundgebühr0 €

Amtliche Gebühren kommen 1:1 hinzu. Alle Preise zzgl. USt.

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Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert i-Kfz · Bundesministerium für Verkehr: Was ist neu mit i-Kfz Stufe 4? · Kraftfahrt-Bundesamt: Großkundenschnittstelle – Registrierung · Service Berlin: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) – Gebühren · Service Berlin: Außerbetriebsetzung – Gebühren

Antworten auf häufige Fragen

Was macht ein Zulassungsdienst?
Er übernimmt die Zulassung im Auftrag des Halters oder Händlers: Er bereitet den Antrag auf und reicht ihn bei der Zulassungsbehörde ein – vor Ort oder digital.
Ist die Online-Zulassung günstiger als der Gang zur Behörde?
Die amtlichen Gebühren fallen in jedem Fall an. Beim digitalen Weg entfallen Fahrt und Wartezeit; dafür kommt beim Dienst der Preis je Vorgang hinzu.
Kann ein Händler Kunden aus einem anderen Bundesland online zulassen?
Ja. Der digitale Antrag geht an die Behörde am Wohnsitz bzw. Sitz des Halters; über einen angebundenen Dienst geschieht das mit einem Zugang.
Wer entscheidet über den Antrag?
Immer die zuständige Zulassungsbehörde – unabhängig davon, auf welchem Weg der Antrag eingeht.
Was passiert, wenn der digitale Antrag abgelehnt wird?
Der Antragsteller erhält eine Rechtsbehelfsbelehrung und kann den Antrag vor Ort bei der zuständigen Behörde erneut stellen.