5 Fragen, die an der Verkaufstheke immer wieder kommen – jede mit der Fundstelle in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder im amtlichen Gebührentarif.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Was gilt, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren ist?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist beim Fahren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Nach einem Verlust fertigt die Zulassungsbehörde eine neue aus; der Gebührentarif sieht dafür 10,20 Euro vor, bei Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I zuzüglich 0,90 Euro.
Taucht das verlorene Dokument wieder auf, hat der Halter oder Eigentümer es unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Was kostet die Sicherungsübereignung bei finanzierten Fahrzeugen?
- Eintragung, Aufhebung oder Verwahrung: jeweils 5,10 Euro
- Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II einschließlich Einschreibegebühr: 10,20 Euro
- Im Zulassungsantrag werden Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten über die Zulassungsbescheinigung Teil II angegeben – etwa der Bank.
Was ist ein Anhängerverzeichnis?
Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann die Zulassungsbehörde auf Antrag zusätzlich ein Verzeichnis dieser Anhänger ausstellen. Es enthält Name und Anschrift des Halters sowie Marke, Fahrzeugklasse, Aufbauart, Leermasse, zulässige Gesamtmasse, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Datum der ersten Zulassung und Kennzeichen.
Bei einer Kontrolle genügt es, statt der Zulassungsbescheinigung Teil I dieses Verzeichnis vorzulegen. Die Ausstellung kostet 2,60 Euro je eingetragenem Fahrzeug.
Welche Maße haben Kennzeichen?
| Kennzeichen | Breite | Höhe |
|---|---|---|
| einzeilig | höchstens 520 mm | 110 mm |
| zweizeilig | höchstens 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm | 200 mm |
| Kraftradkennzeichen | 180 bis 220 mm | 200 mm |
| verkleinert zweizeilig | höchstens 255 mm | 130 mm |
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder und bestimmte weitere Fahrzeuge zugeteilt werden.
Wer ist Halter und wer Verfügungsberechtigter?
Im Zulassungsantrag stehen die Daten des Halters; auf ihn wird das Fahrzeug zugelassen. Davon getrennt ist die Verfügungsberechtigung: Wer eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachweisen.
Die Zulassungsbehörde entscheidet keine privatrechtlichen Sachverhalte. Sie gibt die Zulassungsbescheinigung Teil II der Person zurück, die sie vorgelegt hat, oder der von ihr bestimmten Stelle.
Welche amtlichen Gebühren gelten in diesen Fällen?
| Amtshandlung | Gebühr |
|---|---|
| Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust | 10,20 Euro + 0,90 Euro |
| Sicherungsübereignung: Eintragung, Aufhebung oder Verwahrung | je 5,10 Euro |
| Übersendung der Teil II einschließlich Einschreiben | 10,20 Euro |
| Anhängerverzeichnis je Fahrzeug | 2,60 Euro |
| Berichtigung des Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug | 2,60 Euro |
| jede weitere Ausfertigung des Anhängerverzeichnisses | 1,00 Euro |
Was bedeutet das für das Autohaus?
Diese Fälle laufen über die Zulassungsbehörde; klären Sie sie, bevor Sie einen digitalen Vorgang im Zevra-Händlerportal anlegen. Die Kennzeichenbestellung über Zevra umfasst das Standardmaß 520 × 110 mm.
Die Zulassung kostet bei Zevra ab 10 €, die Abmeldung ab 2 € je Vorgang, netto und zuzüglich amtlicher Gebühren.
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 13 – Zulassungsbescheinigung Teil I · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 14 – Zulassungsbescheinigung Teil II · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 6 – Antrag auf Zulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Anlage 4 – Ausgestaltung der Kennzeichen · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – Anlage Gebührentarif