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Fahrzeugdaten an Versicherer und Finanzamt: was die Zulassungsbehörde übermittelt

Kurz beantwortet: Fahrzeugdaten gehen von der Zulassungsbehörde an den Versicherer und an das Finanzamt. Der Versicherer erhält sie aus 6 Anlässen, etwa bei Zuteilung des Kennzeichens, Halterwechsel oder Außerbetriebsetzung. Die Finanzbehörden erhalten die Daten für die Kraftfahrzeugsteuer elektronisch über das Kraftfahrt-Bundesamt, das sie danach unverzüglich löscht. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer erfährt von einer Zulassung? Diese Seite fasst § 62 und § 63 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2023 für den Handel zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Fahrzeugdaten an Versicherer und Finanzamt: was die Zulassungsbehörde übermittelt

Welche Daten erhält der Versicherer?

  • das Kennzeichen und das Datum der Zuteilung,
  • Fahrzeugklasse, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Nennleistung,
  • Name und Anschrift des Halters,
  • einen Hinweis auf einen Versicherer- und Halterwechsel,
  • das Datum der Außerbetriebsetzung,
  • die Verwendung des Fahrzeugs.

Zweck der Übermittlung ist die Durchführung des Versicherungsvertrags.

Aus welchen Anlässen werden die Daten übermittelt?

Aus welchen Anlässen werden die Daten übermittelt?
AnlassHinweis
Zuteilung des Kennzeichensin jedem Fall
Neue Versicherungsbestätigungin jedem Fall
Versicherer- oder Halterwechselin jedem Fall
Wohnsitz- oder Sitzwechsel des Haltersbei Wechsel in den Bereich einer anderen Zulassungsbehörde oder bei Direkteinstellung der Daten
Außerbetriebsetzungin jedem Fall
Anzeige über fehlenden oder beendeten Versicherungsschutzeinschließlich der darauf beruhenden Maßnahmen

Was gilt bei roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?

Für diese Kennzeichen gelten eigene Datensätze. Übermittelt werden unter anderem die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens und das Ende des Versicherungsschutzes.

Beim Kurzzeitkennzeichen kommen Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus hinzu.

Was erfährt das Finanzamt?

Die Zulassungsbehörde teilt den für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzbehörden Halterdaten und Fahrzeugdaten mit. Das gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge mit Kennzeichen und für rote Kennzeichen.

Für die Umsatzsteuer erhält das zuständige Finanzamt die Daten zum Erwerb neuer Fahrzeuge aus anderen EU-Staaten.

Wie läuft die Übermittlung technisch ab?

Die Übermittlung erfolgt elektronisch. An die Versicherer darf sie über das Kraftfahrt-Bundesamt durch eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer laufen.

Die Steuerdaten gehen über das Kraftfahrt-Bundesamt. Es übermittelt sie unverzüglich an die zuständige Behörde und löscht sie danach unverzüglich; andere Zwecke sind unzulässig.

Was bedeutet das für Händler?

Mit der Zulassung erfahren Versicherer und Finanzverwaltung automatisch von dem Fahrzeug.

Bei Zevra gibt der Händler die Daten einmal im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 62 – Übermittlung von Daten an die Versicherer · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 63 – Mitteilungen an die Finanzbehörden · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 62 · FZV-Paragrafen § 63

Antworten auf häufige Fragen

Erfährt die Versicherung automatisch von der Zulassung?
Ja. Die Zulassungsbehörde übermittelt dem Versicherer aus Anlass der Zuteilung des Kennzeichens die vorgesehenen Daten.
Muss der Halter das Finanzamt selbst informieren?
Die Zulassungsbehörde teilt den für die Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzbehörden die Halterdaten und Fahrzeugdaten elektronisch mit.
Speichert das Kraftfahrt-Bundesamt die Steuerdaten dauerhaft?
Nein. Es darf sie nur zur Weiterleitung erheben und speichern und löscht sie nach der Übermittlung unverzüglich.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung