Wie lange stehen ein abgemeldetes Fahrzeug und sein Halter noch im Register? Diese Seite fasst § 72 und § 73 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zusammen.
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Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Wann löscht das Zentrale Fahrzeugregister?
| Fall | Löschung |
|---|---|
| Fahrzeug mit Kennzeichen nach § 9 | 7 Jahre nach der Außerbetriebsetzung |
| Rotes Kennzeichen | 7 Jahre nach Rückgabe oder Entstempelung |
| Kurzzeitkennzeichen | 7 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit |
| Ausfuhrkennzeichen | 7 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Zulassung |
| Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette | 7 Jahre nach dem Ende des Verkehrsjahres |
Wann löscht das örtliche Fahrzeugregister?
- Fahrzeug mit Kennzeichen nach § 9: spätestens 1 Jahr nach Eingang der Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes,
- rotes Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen: spätestens 1 Jahr nach Rückgabe, Entziehung oder Ablaufdatum,
- Ausfuhrkennzeichen: spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Zulassung.
Was gilt bei Diebstahl oder Verlust?
Angaben über einen Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen des Fahrzeugs, des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil II werden bei deren Wiederauffinden gelöscht. Sonst geschieht das nach dem Ende der Fahndungsmaßnahmen.
Wie lange bleiben Daten des früheren Halters?
Im örtlichen Fahrzeugregister werden die Angaben über den früheren Halter 1 Jahr nach Zuteilung des Kennzeichens für den neuen Halter gelöscht.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus einer Versicherungsbestätigung werden dort 3 Jahre gelöscht, nachdem die Bestätigung ihre Geltung verloren hat.
Welche Frist kennt die Wiederzulassung?
Die internetbasierte Wiederzulassung setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags nicht länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war. Dieselbe Zeitspanne nennt die Verordnung für die Löschung im Zentralen Fahrzeugregister.
Was bedeutet das für Händler?
Hat die Zulassungsbehörde die Datenhaltung ihres örtlichen Registers dem Zentralen Fahrzeugregister übertragen, gelten dessen Löschfristen.
Bei Zevra reichen Händler Abmeldung und Wiederzulassung digital ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 72 – Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 73 – Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 29 – Internetbasierte Wiederzulassung · Quellenverzeichnis · FZV-Paragrafen § 72 · FZV-Paragrafen § 73 · FZV-Paragrafen § 29