ZEVRA › Wissen

Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)

Kurz beantwortet: Die Kfz-Steuer schuldet bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Bei einem ausländischen Fahrzeug schuldet sie die Person, die es im Inland benutzt. Besteuert wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Wer muss die Kfz-Steuer zahlen und woran knüpft sie an? Diese Seite fasst § 7 und § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)

Wer ist Steuerschuldner?

Wer ist Steuerschuldner?
FallSteuerschuldner
inländisches Fahrzeugdie Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist
ausländisches Fahrzeugdie Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt
widerrechtlich benutztes Fahrzeugdie Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt
Oldtimer-Kennzeichen oder rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendungdie Person, der das Kennzeichen zugeteilt ist

Die Zuordnung steht in § 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Was unterliegt der Kfz-Steuer?

  • das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,
  • das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange sie sich im Inland befinden,
  • die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,
  • die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

Das regelt § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Gilt das auch für rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten?

Nein. Die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten unterliegt nicht der Steuer.

Welche ausländischen Fahrzeuge sind ausgenommen?

Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und verwendet werden.

Voraussetzung ist ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm und die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Welche Verfahrensregeln gelten?

Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten.

Was bedeutet das für Händler?

Für Händler mit rotem Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung heißt das: Steuerschuldner ist, wem das Kennzeichen zugeteilt ist.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Nächster Schritt für Ihren Betrieb. So setzen Betriebe dieses Thema mit Zevra um: Importhändler · Leasinggesellschaften · So funktioniert Zevra · Preise ansehen
Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

Weiterlesen

Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 7 – Steuerschuldner · Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 1 – Steuergegenstand · Quellenverzeichnis

Antworten auf häufige Fragen

Wer schuldet die Kfz-Steuer für ein zugelassenes Fahrzeug?
Die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist.
Wer zahlt bei einem ausländischen Fahrzeug?
Die Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt.
Ist ein rotes Kennzeichen steuerpflichtig?
Ja, wenn es zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben wird. Rote Kennzeichen für Prüfungsfahrten sind ausgenommen.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung