Welchen Weg nimmt ein Fahrzeug vom letzten Halter bis zur Schredderanlage? Diese Seite fasst § 2 und § 4 der Altfahrzeug-Verordnung zusammen.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Begriffe verwendet die Verordnung?
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Altfahrzeug | Fahrzeug, das Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist |
| Letzthalter | letzter in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragener Halter |
| Annahmestelle | nimmt Altfahrzeuge an und leitet sie an Demontagebetriebe weiter |
| Demontagebetrieb | behandelt Altfahrzeuge zum Zweck der Verwertung |
| Restkarosse | das im Demontagebetrieb behandelte Altfahrzeug |
Eine Rücknahmestelle ist eine Annahmestelle, bei der der Hersteller Altfahrzeuge zurücknimmt.
Für welche Fahrzeuge gilt die Verordnung?
Sie gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen.
Erfasst sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, nicht aber dreirädrige Krafträder.
Wer muss wem überlassen?
- Der Letzthalter überlässt das Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb.
- Annahmestellen und Rücknahmestellen überlassen Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb.
- Demontagebetriebe überlassen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage.
Die Behörde kann erlauben, dass Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung gehen.
Wer stellt den Verwertungsnachweis aus?
Der Betreiber des Demontagebetriebs bescheinigt die Überlassung unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis.
Aushändigen dürfen ihn auch anerkannte Annahmestellen oder Rücknahmestellen, wenn der Demontagebetrieb sie beauftragt hat.
Was darf eine Annahmestelle nicht?
Annahmestellen dürfen Altfahrzeuge nicht behandeln, insbesondere nicht trockenlegen und demontieren.
Die Fahrzeuge dürfen nicht direkt übereinander geschichtet und nicht auf der Seite oder auf dem Dach liegend bereitgestellt werden.
Was bedeutet das für Händler?
Für Verwertungsbetriebe und Händler heißt das: Mit dem Verwertungsnachweis wird das Altfahrzeug bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt.
Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Verwertungsnachweis: Auto verschrotten und richtig abmelden
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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- Zulassungsgebühren: amtliche Gebühren am Schalter und online im Vergleich
- Betriebserlaubnis erloschen: wann Änderungen am Fahrzeug sie beenden (§ 19 StVZO)
- Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Antrag, Gutachten und Aufbewahrung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
- Pflichtversicherung fürs Kfz: Versicherungspflicht, Laufzeit und Strafe
- Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht: Beträge je Schadensfall
- Kennzeichen herstellen, vertreiben und ausgeben: Anzeigepflicht nach § 6b StVG
- Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: strafbare Handlungen und Strafe
- Bußgeld bei der Kfz-Zulassung: Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog
- Kfz-Steuer berechnen: Steuersätze für Pkw nach Hubraum und CO₂ (§ 9 KraftStG)
- Kfz-Steuerpflicht: Beginn, Ende und Mindestdauer nach § 5 KraftStG
- Kennzeichen-Größe und Schrift: Maße, FE-Schrift und Stellenzahl (Anlage 4 FZV)
- Kfz-Steuer zahlen: jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich (§ 11 KraftStG)
- Kfz-Steuer für Wohnmobil, Transporter und Lkw: Steuersätze nach Gesamtgewicht
- Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Befreiung und Ermäßigung nach § 3a KraftStG
- Anhänger ohne Kfz-Steuer: grünes Kennzeichen und Anhängerzuschlag (§ 10 KraftStG)
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO: Erlaubnis, Abnahme und Typzeichen
- Bescheinigung über den Schadenverlauf: Frist, Inhalt und Gleichbehandlung (§ 5c PflVG)
- Ausländisches Fahrzeug in Deutschland: Versicherung, Grüne Karte und Grenzversicherung
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen: Erteilung, Pflichten und Erlöschen (§ 20 StVZO)
- Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile: Pflicht, Prüfzeichen und Ausnahmen (§ 22a StVZO)
- Kfz-Steuerbescheid: Festsetzung, Neufestsetzung und Bemessungsgrundlage (§ 12 und § 8 KraftStG)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge: Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette und Mindestalter (eKFV)
- Kfz-Steuer: Wer ist Steuerschuldner und was wird besteuert? (§ 7 und § 1 KraftStG)
- Vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Beginn, Ende und Obliegenheiten (KfzPflVV)
- Fahrtenbuchauflage: Anordnung, Eintragungen und Aufbewahrung für Halter (§ 31a StVZO)
- Halterhaftung beim Halt- oder Parkverstoß: Wann der Halter die Verfahrenskosten trägt (§ 25a StVG)
- Einzelgenehmigung für Fahrzeuge: Voraussetzungen, Gutachten und Widerruf (§ 13 EG-FGV)
- Carsharing-Fahrzeug: Begriff, Kennzeichnung und Vorrechte beim Parken (Carsharinggesetz)
- Altfahrzeug zurückgeben: Rücknahme durch den Hersteller, Ausnahmen und Verwertungsquoten
- Führerschein prüfen: Was dem Halter nach § 21 StVG droht
- Regress in der Kfz-Haftpflicht: Obliegenheiten, Verwendungszweck und Höchstbeträge
- Halterhaftung nach § 7 StVG: Ersatzpflicht, Höchstbeträge und überlassene Fahrzeuge
- Winterreifenpflicht: Regeln, Alpine-Symbol und Bußgeld für Fahrer und Halter
- Auto abmelden: Erklärung zur Entsorgung, Drittstaat und 7-Jahres-Frist (§ 17 FZV)
- Demontagebetrieb anerkennen: Bescheinigung, Sachverständige und Anforderungen
- Altfahrzeug-Verordnung: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld nach § 11
- Autohäuser
- Zulassungsdienste
- Flottenbetreiber
- Autoverwerter
- Preise
Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Anhang – Anforderungen an Annahmestellen · Quellenverzeichnis