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Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb

Kurz beantwortet: Ein Altfahrzeug überlassen darf der Letzthalter nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb. Der Demontagebetrieb bescheinigt die Überlassung unverzüglich mit dem Verwertungsnachweis. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 3,5 Tonnen. Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang.

Welchen Weg nimmt ein Fahrzeug vom letzten Halter bis zur Schredderanlage? Diese Seite fasst § 2 und § 4 der Altfahrzeug-Verordnung zusammen.

Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.

Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber

Altfahrzeug überlassen: Pflichten von Letzthalter, Annahmestelle und Demontagebetrieb

Welche Begriffe verwendet die Verordnung?

Welche Begriffe verwendet die Verordnung?
BegriffBedeutung
AltfahrzeugFahrzeug, das Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist
Letzthalterletzter in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragener Halter
Annahmestellenimmt Altfahrzeuge an und leitet sie an Demontagebetriebe weiter
Demontagebetriebbehandelt Altfahrzeuge zum Zweck der Verwertung
Restkarossedas im Demontagebetrieb behandelte Altfahrzeug

Eine Rücknahmestelle ist eine Annahmestelle, bei der der Hersteller Altfahrzeuge zurücknimmt.

Für welche Fahrzeuge gilt die Verordnung?

Sie gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen.

Erfasst sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, nicht aber dreirädrige Krafträder.

Wer muss wem überlassen?

  • Der Letzthalter überlässt das Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb.
  • Annahmestellen und Rücknahmestellen überlassen Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb.
  • Demontagebetriebe überlassen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage.

Die Behörde kann erlauben, dass Restkarossen an eine sonstige Anlage zur weiteren Behandlung gehen.

Wer stellt den Verwertungsnachweis aus?

Der Betreiber des Demontagebetriebs bescheinigt die Überlassung unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis.

Aushändigen dürfen ihn auch anerkannte Annahmestellen oder Rücknahmestellen, wenn der Demontagebetrieb sie beauftragt hat.

Was darf eine Annahmestelle nicht?

Annahmestellen dürfen Altfahrzeuge nicht behandeln, insbesondere nicht trockenlegen und demontieren.

Die Fahrzeuge dürfen nicht direkt übereinander geschichtet und nicht auf der Seite oder auf dem Dach liegend bereitgestellt werden.

Was bedeutet das für Händler?

Für Verwertungsbetriebe und Händler heißt das: Mit dem Verwertungsnachweis wird das Altfahrzeug bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt.

Bei Zevra reicht der Händler Zulassung und Abmeldung im Händlerportal ein. Die Zulassung kostet ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

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Digitale Zulassung in Zahlen
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
  • Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
  • Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
  • Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
  • Zulassung bei Zevra: 10 € netto
  • Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €

Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr

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Quellen: Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 2 – Begriffsbestimmungen · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) § 4 – Überlassungspflichten · Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Anhang – Anforderungen an Annahmestellen · Quellenverzeichnis

Antworten auf häufige Fragen

Wem darf ich ein Altfahrzeug überlassen?
Nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb.
Wer ist Letzthalter?
Der letzte in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragene Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist oder war.
Darf ein Demontagebetrieb die Restkarosse frei weitergeben?
Nein. Restkarossen gehen nur an eine anerkannte Schredderanlage.
Was kostet die Zulassung über Zevra?
Bei Zevra kostet die Zulassung ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Häufige Fragen zur digitalen Kfz-Zulassung