Im Zweiradhandel steht neben dem zugelassenen Motorrad das Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen. Diese Seite ordnet nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, was für diese Fahrzeuge gilt.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten: Vorgänge werden im Händlerportal erfasst, per Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur bundesweit eingereicht – ab 10 € je Zulassung, ohne Grundgebühr und ohne Mindestvolumen.
Stand: · Zevra-Redaktion · Fachlich geprüft von M. Gabal, Inhaber
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt 3 Fahrzeugarten. Sie sind zulassungsfrei, dürfen aber nur mit gültigem Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden.
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
- motorisierte Krankenfahrstühle,
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Wie lange gilt ein Versicherungskennzeichen?
Es gilt für ein Verkehrsjahr. Das Verkehrsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres. Mit Ablauf des Verkehrsjahres verlieren Kennzeichen und Bescheinigung ihre Gültigkeit.
Nach Abschluss des Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter das Kennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung. Die das Fahrzeug führende Person hat die Bescheinigung mitzuführen.
Welche Farbe hat das Versicherungskennzeichen?
Die Farbe der Beschriftung wechselt mit dem Verkehrsjahr in einer festen Reihenfolge von 3 Farben. Der Grund ist immer weiß.
| Verkehrsjahr | Beschriftung |
|---|---|
| 2023 | schwarz |
| 2024 | blau |
| 2025 | grün |
| 2026 | schwarz |
Die Verordnung nennt die Farben für 2023 bis 2025 und ordnet an, dass sich die Reihenfolge in den folgenden Verkehrsjahren wiederholt. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen.
Wie ist das Kennzeichen aufgebaut und angebracht?
Die Erkennungsnummer besteht aus nicht mehr als 3 Ziffern und nicht mehr als 3 Buchstaben. Die Ziffern stehen in einer Zeile über den Buchstaben. Das Schild gibt außerdem das Verkehrsjahr an.
- Es ist an der Rückseite des Fahrzeuges fest anzubringen, sofern möglich unter der Schlussleuchte.
- Der untere Rand darf nicht weniger als 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen.
- Es muss auf mindestens 15 Meter lesbar sein.
- Es muss reflektierend sein und darf weder verdeckt noch verschmutzt sein.
Was gilt für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge?
Elektrokleinstfahrzeuge tragen kein Schild, sondern eine Versicherungsplakette. Sie ist ein Aufkleber mit Hologramm, der dauerhaft auf der Fahrzeugoberfläche klebt.
- Der untere Rand darf nicht weniger als 50 Millimeter über der Fahrbahn liegen.
- Die Plakette muss auf mindestens 8 Meter lesbar sein.
- Die Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden; es genügt, sie aufzubewahren und auf Verlangen auszuhändigen.
Was passiert, wenn die Versicherung vorzeitig endet?
Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf des Verkehrsjahres, fordert der Versicherer den Halter zur unverzüglichen Rückgabe von Kennzeichen und Bescheinigung auf und zeigt der Zulassungsbehörde die Beendigung an.
Kommt der Halter der Aufforderung nicht nach, zieht die Zulassungsbehörde Kennzeichen und Bescheinigung ein.
Was bedeutet das für den Handel?
Für Probe- und Überführungsfahrten gibt es rote Versicherungskennzeichen. Ihr Buchstabenbereich beginnt mit Z; sie müssen nicht fest am Fahrzeug angebracht sein.
Zevra ist die B2B-Plattform für die digitale Kfz-Zulassung. Versicherungskennzeichen wickelt Zevra nicht ab: Sie kommen vom Versicherer. Für zulassungspflichtige Fahrzeuge kostet die Zulassung bei Zevra ab 10 € je Vorgang, die Abmeldung 2 € netto, zuzüglich amtlicher Gebühren.
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- Vorläufiger Zulassungsnachweis: 10 Tage gültig
- Versand der Unterlagen durch die Behörde: innerhalb von 6 Tagen
- Digitale Abmeldung: Papiere ab dem 01.01.2015
- Digitale Zulassung: Papiere ab dem 01.01.2018
- Zulassung bei Zevra: 10 € netto
- Abmeldung bei Zevra: 2 € netto · Grundgebühr: 0 €
Fristen und Stichtage laut: Bundesministerium für Verkehr
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Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 3 – Notwendigkeit einer Zulassung · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 52 – Versicherungskennzeichen · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 53 – Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 55 – Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses · Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 56 – Versicherungsplakette · Quellenverzeichnis