Zevra Kennzeichen-Check
Nutzungsbedingungen · Stand: 14.10.2026
Anbieter: Mohamed Ibrahim Elsayed Ibrahim Gabal e.K., Im Werth 11, 46282 Dorsten, Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 6314, USt-IdNr. DE362175075 – nachfolgend „Anbieter“.
Kunde: das Unternehmen, das sich für den Kennzeichen-Check registriert – nachfolgend „Kunde“.
§ 1 Gegenstand
1.1 Der Anbieter stellt dem Kunden mit „Zevra Kennzeichen-Check“ eine technische Abfrage bereit, mit der die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens bei den Online-Portalen deutscher Zulassungsstellen live geprüft wird. Der Zugang erfolgt über eine Schnittstelle (API).
1.2 Die Prüfung ist eine Momentaufnahme. Sie ist keine Reservierung und keine Zuteilung. Ein als frei gemeldetes Kennzeichen kann zwischen Prüfung und Reservierung vergeben werden.
1.3 Soweit freigeschaltet, übermittelt der Anbieter im Auftrag des Kunden zusätzlich Reservierungen an das Portal der zuständigen Zulassungsstelle (§ 5). Über Reservierung und Zuteilung entscheidet allein die Zulassungsbehörde.
1.4 Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist die sorgfältige technische Durchführung, nicht ein bestimmtes Ergebnis der Behörde.
1.5 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Die Registrierung steht jedem Unternehmen offen.
1.6 Welche Zulassungsstellen live abgefragt werden und bei welchen eine automatische Reservierung möglich ist, zeigen die Abdeckungsseite und die Statusseite in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Abdeckung hängt von den Portalen der Behörden ab und kann sich ändern.
§ 2 Registrierung, Testphase, Schlüssel
2.1 Der Kunde registriert sich mit Firma, Website, E-Mail-Adresse und Tätigkeitsbereich und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Danach erhält er einen Testschlüssel.
2.2 Die Testphase umfasst 100 Prüfungen kostenlos. Je Unternehmen (Domain) gibt es eine Testphase. Reservierungen sind in der Testphase nicht möglich. Sind die Testprüfungen verbraucht, pausiert die Prüfung, bis der Kunde das Abonnement abschließt.
2.3 Zusätzlich kann der Kunde einen Sandbox-Schlüssel erzeugen. Abfragen und Reservierungen mit diesem Schlüssel erreichen keine Behörde, liefern festgelegte Beispielantworten und werden nicht berechnet.
2.4 Schlüssel sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Anbieter einen Schlüssel sperren und ersetzt ihn.
§ 3 Preise und Monatslimit
3.1 Es gelten die folgenden Preise (netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer):
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Grundgebühr je Monat | 50 € |
| je abgerechneter Prüfung (§ 4) | 0,05 € |
| Honorar je erfolgreicher Reservierung (§ 5) | 2 € |
3.2 Gebühren der Zulassungsbehörde sind im Honorar nicht enthalten (§ 5.5).
3.3 Rechenbeispiele für die Monatsrechnung ohne Gebühren der Behörde:
| Prüfungen im Monat | erfolgreiche Reservierungen | Rechnung netto |
|---|---|---|
| 300 | 0 | 65,00 € |
| 1.000 | 0 | 100,00 € |
| 5.000 | 0 | 300,00 € |
| 75 | 25 | 103,75 € |
| 2.000 | 400 | 950,00 € |
| 3.000 | 300 | 800,00 € |
3.4 Monatslimit. Für jedes Konto gilt ein Monatslimit für Prüfungen von zunächst 2.000. Der Kunde kann es in seinem Konto zwischen 100 und 10.000 Prüfungen selbst festlegen. Ist das Monatslimit erreicht, pausiert die Prüfung bis zum nächsten Abrechnungszeitraum oder bis der Kunde das Limit erhöht. Über das Limit hinaus entstehen keine Kosten für Prüfungen.
3.5 Der Anbieter kann eine Erhöhung des Monatslimits ablehnen, soweit die Kapazität des Dienstes dies erfordert.
§ 4 Was als Prüfung zählt
4.1 Abgerechnet wird nur eine echte Antwort der Behörde: das Kennzeichen ist frei oder nicht frei.
4.2 Nicht berechnet werden: Abfragen, bei denen das Portal der Behörde nicht antwortet oder einen Fehler liefert, Abfragen zu Zulassungsstellen ohne Live-Prüfung (der Check nennt dann den Link zum Portal der Behörde), ungültige oder mehrdeutige Eingaben, Abfragen mit dem Sandbox-Schlüssel sowie die Abfrage der Liste der Zulassungsstellen. In einer Sammelabfrage (bis zu 50 Kombinationen) wird jede Kombination einzeln nach dieser Regel gezählt.
4.3 Maßgeblich für die Zählung ist das Protokoll des Anbieters. Der Kunde sieht Verbrauch und laufende Kosten in seinem Konto und über die Schnittstelle.
§ 5 Reservierung im Auftrag
5.1 Der Kunde kann über die Schnittstelle die Reservierung eines Wunschkennzeichens beauftragen. Der Anbieter übermittelt den Auftrag an das Portal der zuständigen Zulassungsstelle. Ein Anspruch auf die Reservierung besteht nicht.
5.2 Die Reservierung erfolgt auf den Namen des tatsächlichen künftigen Halters. Der Kunde übermittelt hierfür dessen Angaben (mindestens Name, Postleitzahl und Ort) richtig und vollständig. Der Kunde sichert zu, dass der Halter ihn mit der Reservierung beauftragt hat und der Weitergabe seiner Angaben an den Anbieter und die Behörde zugestimmt hat. Reservierungen auf erfundene Personen oder auf Vorrat ohne konkreten Auftrag sind nicht gestattet.
5.3 Der Kunde vergibt für jeden Auftrag einen eindeutigen Schlüssel (Idempotency-Key). Ein wiederholter Aufruf mit demselben Schlüssel löst keine zweite Reservierung aus.
5.4 Das Honorar von 2 € fällt nur für eine erfolgreiche Reservierung an, also wenn die Behörde die Reservierung bestätigt und die Reservierungsnummer bzw. PIN vorliegt. Eine erfolglose Reservierung kostet nichts. Der Kunde erhält den Status über die Schnittstelle und, soweit eingerichtet, über einen signierten Webhook.
5.5 Gebühren der Behörde. Für Wunschkennzeichen und Reservierung erhebt die Zulassungsbehörde eigene Gebühren, derzeit 10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Sie werden in der Regel bei der Zulassung gegenüber dem Halter erhoben. Verlangt eine Behörde die Zahlung bereits bei der Reservierung und legt der Anbieter den Betrag aus, wird er dem Kunden in tatsächlicher Höhe und ohne Aufschlag gesondert in Rechnung gestellt.
5.6 Dauer, Verlängerung und Verfall der Reservierung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Behörde. Eine bestätigte Reservierung kann über den Anbieter nicht storniert werden; Honorar und ausgelegte Gebühren werden nicht erstattet.
5.7 Die Reservierung ist keine Zuteilung. Zugeteilt wird das Kennzeichen erst bei der Zulassung durch die Behörde.
§ 6 Zahlung und Rechnung
6.1 Die Grundgebühr wird monatlich im Voraus fällig. Verbrauch (Prüfungen, Honorare, ausgelegte Gebühren der Behörde) wird für den abgelaufenen Monat mit der nächsten Monatsrechnung berechnet. Der Kunde erhält eine Rechnung je Monat in elektronischer Form.
6.2 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Abonnement verlängert sich automatisch.
6.3 Der Zugang wird freigeschaltet, sobald die erste Zahlung bestätigt ist. Schlägt eine Zahlung fehl oder wird eine Lastschrift zurückgegeben, pausieren Prüfung und Reservierung, bis der offene Betrag ausgeglichen ist.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn er nicht vorher gekündigt wird.
7.2 Der Kunde kann jederzeit in seinem Konto zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bis dahin bleibt der Zugang nutzbar. Die Grundgebühr des laufenden Monats wird nicht anteilig erstattet. Der bis zum Vertragsende angefallene Verbrauch wird mit einer Schlussrechnung berechnet. Bereits beauftragte Reservierungen werden noch abgeschlossen und abgerechnet.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung (§ 8) vor.
7.4 Kann der Anbieter die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht mehr erbringen (insbesondere Änderung der Rechtslage oder Wegfall des Zugangs zu den Portalen der Behörden), kann er mit angemessener Frist kündigen. Im Voraus gezahlte Grundgebühr für den nicht genutzten Zeitraum wird erstattet.
§ 8 Zulässige Nutzung
8.1 Der Kunde nutzt den Check für Anfragen seiner eigenen Kunden und Vorgänge. Ein systematisches Durchsuchen von Kennzeichenbereichen ohne konkreten Anlass sowie der Weiterverkauf des Zugangs an Dritte sind nicht gestattet.
8.2 Der Kunde stellt gegenüber seinen Endkunden klar, dass die Prüfung keine Reservierung und die Reservierung keine Zuteilung ist. Er wirbt nicht mit einer garantierten Verfügbarkeit.
8.3 Je Schlüssel sind höchstens 120 Anfragen je Minute zulässig. Der Anbieter darf die Abfragefrequenz weiter begrenzen, soweit dies zum Schutz der Portale der Behörden oder des eigenen Betriebs erforderlich ist.
§ 9 Verfügbarkeit des Dienstes
9.1 Der Anbieter erbringt die Leistung mit der berufsüblichen Sorgfalt. Die Erreichbarkeit, die Antwortzeiten und die Inhalte der Portale der Behörden liegen außerhalb seines Einflussbereichs. Angaben zu Antwortzeiten sind Erfahrungswerte, keine zugesicherten Eigenschaften.
9.2 Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an.
§ 10 Datenschutz
10.1 Die Prüfung enthält ein Kennzeichen (Ortskürzel, Buchstaben, Zahlen) und keine Halterdaten. Für die Kontodaten des Kunden und die Abrechnung ist der Anbieter Verantwortlicher.
10.2 Bei einer Reservierung verarbeitet der Anbieter die Angaben des Halters im Auftrag des Kunden und übermittelt sie an die zuständige Zulassungsbehörde. Hierfür gilt der Zusatz zur Auftragsverarbeitung in Teil B. Die Angaben des Halters werden verschlüsselt gespeichert und 30 Tage nach dem letzten Status der Reservierung gelöscht.
§ 11 Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3 Außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen insbesondere Entscheidungen, Auskünfte und Störungen der Zulassungsbehörden, die Vergabe eines zuvor als frei gemeldeten Kennzeichens an Dritte, der Verfall einer Reservierung sowie unrichtige Angaben des Kunden zum Halter.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen und der Preise teilt der Anbieter mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann bis dahin zum Änderungszeitpunkt kündigen.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters.
12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil B – Zusatz zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) für den Kennzeichen-Check
Dieser Zusatz ergänzt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung der Anlage 1 (Teil B) in der Fassung vom 18.07.2026; deren Regelungen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Kontrollrechten, Meldepflichten, Weisungen sowie Löschung und Rückgabe gelten entsprechend.
B.1 Rollen. Auftraggeber (Verantwortlicher) ist der Kunde. Auftragsverarbeiter ist der Anbieter.
B.2 Gegenstand und Zweck. Technische Durchführung der Verfügbarkeitsprüfung für Wunschkennzeichen und, soweit beauftragt, Übermittlung von Reservierungen an die zuständige Zulassungsbehörde.
B.3 Datenarten. Prüfung: abgefragtes Kennzeichen (Ortskürzel, Buchstaben, Zahlen), Zeitpunkt und Ergebnis, technische Verbindungsdaten. Reservierung zusätzlich: Angaben des Halters (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), Referenz des Kunden, Status und Reservierungsnummer bzw. PIN der Behörde. Keine Zahlungsdaten der Endkunden.
B.4 Betroffene Personen. Endkunden des Kunden, für die eine Reservierung beauftragt wird (künftige Halter).
B.5 Ort der Verarbeitung. Ausschließlich in der EU. Der Server des Anbieters steht in einem Rechenzentrum in Helsinki, Finnland.
B.6 Unterauftragsverarbeiter und Empfänger. Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Hosting; Rechenzentrum Helsinki, Finnland). Die Zulassungsbehörden sind keine Unterauftragsverarbeiter, sondern eigene Verantwortliche; an ihre Portale werden das Kennzeichen und bei einer Reservierung die Angaben des Halters übermittelt.
B.7 Speicherdauer. Angaben des Halters: verschlüsselt, Löschung 30 Tage nach dem letzten Status der Reservierung. Abfrage- und Abrechnungsprotokolle ohne Halterdaten: zwölf Monate, danach Löschung; Rechnungen nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
B.8 Webhook. Statusmeldungen an das System des Kunden enthalten keine Angaben des Halters, sondern Kennzeichen, Status, Referenz des Kunden und bei Erfolg die Reservierungsnummer bzw. PIN. Sie werden signiert und nur an eine https-Adresse des Kunden gesendet.